Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (nachfolgend als „DGE“ bezeichnet), ist ein gemeinnütziger Verein, der vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat finanziell gefördert wird. Die DGE hat unter anderem den öffentlichen Auftrag, die ernährungswissenschaftliche Forschung in Deutschland zu fördern und die Bevölkerung über vollwertiges Essen und Trinken aufzuklären. Sie publiziert zahlreiche Broschüren, Bücher, Arbeitsmaterialien und elektronische Medien für Verbraucher und Fachkräfte, die Sie über die DGE und zum Teil im Buchhandel beziehen können. Einige Broschüren gibt die DGE in Kooperation mit anderen Instituten heraus. Die angegebenen Abkürzungen bedeuten: BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), BZfE (Bundeszentrum für Ernährung).

§ 1 Anwendungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Nutzung der Webseite www.dge-medienservice.de sowie für alle Verträge, die über die in dem Internetportal www.dge-medienservice.de dargestellten Produkte des DGE MedienService zwischen Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Godesberger Allee 136, 53175 Bonn, (im Folgenden “DGE”) und den Kund*innen (im Folgenden “Kunde”) abgeschlossen werden, sofern nichts Abweichendes in den Bestellbedingungen zu den einzelnen Produkten geregelt ist.

(2)

Diese AGB gelten für alle Nutzer der Webseite und Kund*innen des DGE-Medienservices.

(3)

Durch Nutzung dieser Webseite erklärt sich der Kunde mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

(4)

Die DGE ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden auf der Webseite bekannt gegeben. Die weitere Nutzung der Webseite nach Änderung gilt als Zustimmung.

(5)

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die DGE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(6)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftigeGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(1)

Die Darstellung von Produkten im Webshop unter www.dge-medienservice.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die DGE kann dieses Angebot durch eine Bestellbestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung der bestellten digitalen Inhalte bzw. durch Lieferung der Printprodukte annehmen.

(2)

Inländische Bestellungen können auch formlos per Post, Fax, E-Mail, telefonisch oder über das Online-Bestellsystem des DGE-MedienService aufgegeben werden. Aus rechtlichen Gründen sind Bestellungen aus dem Ausland ausschließlich über das Internetportal www.dge-medienservice.de möglich. Bitte achten Sie darauf, bei jeder Bestellung Ihre vollständige Adresse anzugeben. Mit der Abgabe der Bestellung erkennen Sie die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Frühere Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung von DGE-Publikationen an:

DGE-MedienService
c/o IBRo Versandservice GmbH
Postfach 50 10 55
18055 Rostock
E-Mail: info@dge-medienservice.de
Tel.: +49 (0)228 9092626*
(Montag bis Freitag zwischen
8.00 Uhr und 16.00 Uhr)
Fax: +49 (0)228 9092610*
* gebührenpflichtig gemäß Ihrem Telefonvertrag

Der Vertrag kommt durch die telefonische oder schriftliche Bestellung des Kunden – einschließlich einer Bestellung über das Internet mittels Ausfüllens und Bestätigens des Web-Bestellformulars – einerseits und durch die Annahme der Bestellung durch die DGE, sei es durch ausdrückliche Bestätigung oder konkludente Ausführung, andererseits zustande.

(3)

Digitale Produkte werden nach erfolgreichem Zahlungseingang über das Kundenkonto im Bereich “Meine herunterladbaren Produkte” zur Verfügung gestellt. Printprodukte werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versendet.

(4)

Die Einhaltung der unverbindlichen Lieferfrist von fünf Arbeitstagen erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.
Ist die Lieferung von der Belieferung durch einen Vorlieferanten abhängig und scheitert diese aus Gründen, die die DGE nicht zu vertreten hat, so ist die DGE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

(5)

Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, die nicht von der DGE zu vertreten sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen (z. B. Feuer, Überschwemmungen), Arbeitskämpfe (z. B. Streik, Aussperrung), Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige vergleichbare Umstände, soweit sie nicht dem Betriebsrisiko der DGE zuzurechnen sind. In diesen Fällen wird der Kunde unverzüglich über die Lieferunmöglichkeit informiert. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(6)

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und dieser erkennbar kein berechtigtes Interesse an einer Gesamtlieferung hat. Macht die DGE von ihrem Recht auf Teillieferung Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig berechnet.

(7)

Mit der Übergabe der bestellten Ware an das Versandunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung – auch bei Teillieferungen – auf den Besteller über.

(8)

Beim Versand der Ware an einen Verbraucher (§ 13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Annahmeverzug gerät.

(9)

Die DGE behält sich vor, an Endverbraucher und Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen zu liefern.

(10)

Der Versand von Ansichtsexemplaren ist nicht möglich.

§ 3 Erwerb digitaler Produkte

(1)

Der Erwerb digitaler Medienprodukte ist nur mit einem registrierten Kundenkonto möglich.

(2)

Nach Abschluss des Kaufs erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum Login in seinen persönlichen Account (“DGE-Account”). Im Bereich “Meine herunterladbaren Produkte” steht das bezahlte Produkt zum Download bereit. Dort wird auch die verbleibende Anzahl an möglichen Downloads angezeigt. Jeder durchgeführte Download reduziert diese Anzahl entsprechend.

(3)

Die DGE ist berechtigt, alle zum Download bereitgestellten digitalen Medienprodukte sichtbar oder unsichtbar mit einer digitalen Fußzeile zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer unrechtmäßigen Verbreitung oder anderen missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten oder in den aktuellen Katalogen der DGE dargestellt wurden.

(2)

Die Preise verstehen sich ab dem Sitz der DGE inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

(3)

Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, und zwar:

  • innerhalb der Bundesrepublik Deutschland i. H. v. 3,00 Euro
  • ins europäische Ausland (der von der Post festgelegten Ländergruppe Europa) i. H. v. 7,00 Euro
  • in alle außereuropäischen Länder und Gebiete i. H. v. 11,00 Euro

(4)

Für den Kauf kostenpflichtiger digitaler Medienprodukte steht ausschließlich PayPal als Zahlungsmethode zur Verfügung. Bei Printprodukten sind auch weitere Zahlungsmethoden möglich, sofern im Bestellprozess angegeben.

(5)

Die DGE liefert – mit Ausnahme digitaler Medienprodukte – gegen Rechnung. Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Ware und der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen per Überweisung zu begleichen. Anfallende Bankgebühren, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, trägt der Besteller.
Bei internationalen Zahlungen ist sicherzustellen, dass sämtliche Überweisungskosten (z. B. OUR-Gebühren) vollständig vom Besteller übernommen werden.
Werden diese Kosten nicht übernommen, kann es zu einer unvollständigen Zahlung des Kaufpreises kommen. In diesem Fall gilt die Forderung erst dann 4als vollständig erfüllt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto der DGE eingegangen ist.

(6)

Für Zahlungen innerhalb der Euro-Zone wird auf die Möglichkeit der SEPA-Überweisung hingewiesen. Bei diesem Verfahren trägt der Auftraggeber die Gebühren seiner Bank im Herkunftsland, der Empfänger die Gebühren seiner Bank im Empfängerland (Kostenregelung: SHA – shared charges).

(7)

Der Kunde kann die Zahlung ebenfalls per PayPal vornehmen. Die weiteren Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (4) und § 4 (9) finden entsprechende Anwendung.

(8)

Bei Leistungen an ausländische Unternehmen wird geprüft, ob eine Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis gemäß den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes zulässig ist.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Netto-Rechnung ist die Mitteilung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des ausländischen Unternehmens.
Diese USt-IdNr. muss bereits bei Auftragserteilung übermittelt und ausdrücklich für den jeweiligen Auftrag – sowie gegebenenfalls für künftige Aufträge – als verwendbar erklärt werden.

(9)

Bei Großbestellungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährt die DGE auf ausgewählte Medien Mengen- bzw. Sonderrabatte. Diese sind im Onlineshop des DGE-MedienService bei den entsprechenden Medien ausgewiesen. Die Rabatte sind auf den jeweiligen Katalogseiten gekennzeichnet.

Bei Bestellungen aus dem übrigen Ausland können keine Mengennachlässe gewährt werden.

(10)

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der DGE. Erst mit vollständigem Zahlungseingang geht das Eigentum an der Ware auf den Kunden über. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden, zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum der DGE hinzuweisen und die DGE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch die DGE hat der Kunde zu tragen.

(11)

Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an die DGE ab. Die DGE ermächtigt den Kunden – widerruflich – die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

(12)

Der Kunde kann Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen der DGE aus der Bestellung um 20 % übersteigt und durch die Aufgabe der Sicherungsrechte der DGE nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird.

(13)

Zahlungen werden nach Wahl der DGE zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so kann die DGE Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten und dann auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher i.S. d. § 13 BGB ist, also den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat der Kunde grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

DGE-MedienService – Widerruf, 
vertreten durch die Geschäftsführerin der DGE,
Frau Dr. Kiran Virmani,
Godesberger Allee 136
53175 Bonn
Telefon: 0228 3776-600
Telefax: 0228 3776-800
info@DGE-MedienService.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch 6nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden  hnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je  nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes für Verbraucher

(1)

Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die DGE mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde:

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass die DGE mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert, und
  • mit dem Download begonnen hat.

Ein begonnenes Herunterladen gilt als Beginn der Ausführung.

Der Kunde erhält beim Bestellvorgang einen entsprechenden Hinweistext mit Auswahlmöglichkeit.

(2)

Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

(3)

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton-oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1)

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche der DGE aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2)

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen der DGE Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte für digitale Inhalte

(1)

Urheberrechtlicher Schutz

Alle von der DGE bereitgestellten digitalen Inhalte sind in Ihrer Gesamtheit oder einzeln (insbesondere Broschüren, Schaubilder und Factsheets) urheberrechtlich geschützt. Mit dem Erwerb wird dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu den nachstehend bestimmten Zwecken eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Verwertung, insb. die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung unzulässig. Der Kunde ist auch nicht berechtigt Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte zu verändern oder zu entfernen.

(2)

Broschüren

Der Erwerb der Broschüren berechtigt ausschließlich zur Nutzung zum persönlichen Gebrauch.

(3)

Schaubilder

  1. Die Schaubilder sind grundsätzlich nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
  2. Lediglich die Einbindung der Schaubilder in eigene Präsentationen oder Handouts im Rahmen beruflicher, pädagogischer oder beratender Tätigkeit ist gestattet, sofern die DGE hierüber vorab informiert wird (aufschiebende Bedingung, § 158 BGB).
  3. In jeder Verwendung ist mindestens ein geeigneter Quellenhinweis anzubringen (z. B. „Quelle: DGE e.V.“).

(4)

Factsheets

Die Factsheets sind grundsätzlich nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, mit Ausnahme:

  1. Ausdrucke der Factsheets dürfen im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit an Klient*innen ausgegeben werden.
  2. Die digitale Vervielfältigung für Klient*innen ist ausschließlich im Rahmen einer Online-Beratung gestattet.

(5)

Vertragsverletzungen und Rechtsfolgen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Nutzungsregelungen behält die DGE sich die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen sowie weiterer rechtlicher Schritte vor.

§ 9 Lieferung, Lizenzierung und Nutzungsrechte an Software 

(1)

Digitale Lieferung

  1. Die Lieferung der Software erfolgt ausschließlich digital durch Bereitstellung eines Downloadlinks.
  2. Die Bereitstellung erfolgt unmittelbar nach vollständigem Zahlungseingang.
  3. Es obliegt dem Kunden, eine geeignete technische Infrastruktur für den Empfang, die Installation und die Nutzung der Software bereitzuhalten (z. B. stabile Internetverbindung, kompatibles Betriebssystem, ausreichender Speicherplatz). Die systemtechnischen Voraussetzungen der Geräte, auf denen ein Programm genutzt werden kann, sind im jeweiligen Begleitmaterial aufgeführt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

(2)

Umfang der Lieferung und Lizenzierung

  1. Mit dem Erwerb eines Softwareprodukts („Lizenzmaterial“) erhält der Kunde – sofern verfügbar – die zugehörige Benutzerdokumentation sowie eine Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
  2. Die Nutzung der Software setzt die Anerkennung der jeweils geltenden Lizenzbedingungen voraus. Diese Anerkennung erfolgt durch erstmalige Nutzung der Software.

(3)

Nutzungsrechte (Einzelplatzlizenz)

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erworbenen Software.
  2. Die Nutzung ist ausschließlich zur eigenen Verwendung im Rahmen der Produktbeschreibung gestattet.
  3. Die Lizenz berechtigt zur Installation und Nutzung auf einem einzigen Endgerät (Einzelplatzlizenz). Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten oder durch mehrere Personen ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
  4. Ausschließlich zu Sicherungszwecken ist die Anfertigung einer (1) Archivkopie erlaubt. Diese muss alle bestehenden Urheberrechtsvermerke und sonstige Schutzrechtskennzeichnungen vollständig und unverändert enthalten. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vermietung oder kommerzielle Nutzung der Software ist untersagt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters vorliegt.
  5. Eine Nutzung über den vertraglich eingeräumten Umfang hinaus – insbesondere Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Vermietung, Verleih, Reverse Engineering oder Weitergabe an Dritte – ist nicht gestattet und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

(4)

Schutzrechte und geistiges Eigentum

  1. Die gelieferten Softwareprodukte verbleiben im geistigen Eigentum der DGE bzw. des jeweiligen Lizenzgebers. Eine Übertragung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten auf den Kunden findet nicht statt.
  2. Das Lizenzmaterial (einschließlich Programmen, Bildschirmgrafiken und ggf. Lerninhalten) ist urheberrechtlich sowie durch sonstige gesetzliche Schutzrechte geschützt.
  3. Kennzeichnungen wie Urheberrechtsvermerke, Markenlogos oder Hinweise auf Schutzrechte dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
  4. Sämtliche im Onlineshop, in Medienkatalogen oder auf den Internetseiten der DGE genannten Markennamen, Logos und Warenbezeichnungen sind rechtlich geschützte Kennzeichen der jeweiligen Rechteinhaber.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software sämtliche Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken- und ggf. Patentrechte – zu beachten.

(5)

Schullizenz / Nutzung in Bildungseinrichtungen

  1. Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder sonstige gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Lehranstalten können – vorbehaltlich gesonderter vertraglicher Vereinbarung – eine sogenannte Schullizenz erwerben.
  2. Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einer vertraglich definierten Anzahl von Endgeräten innerhalb der Bildungseinrichtung. Die genaue Anzahl der nutzungsberechtigten Geräte sowie der Umfang der Nutzung (z. B. durch Schüler, Studierende oder Lehrpersonal) ergibt sich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Lizenzvertrag. Die Schullizenz gewährt ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Insbesondere haben Schulen nicht das Recht, die Software für ihre Schüler zu kopieren.
  3. Eine Nutzung außerhalb der institutionellen Zwecke der Bildungseinrichtung zu kommerziellen Zwecken oder durch Dritte außerhalb der Einrichtung ist untersagt. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe der Software oder des Lizenzschlüssels an außenstehende Personen ist nicht gestattet.
  4. Alle sonstigen Schutzrechts- und Nutzungsbestimmungen gemäß dieser AGB gelten entsprechend.

§ 10 Gewährleistung für Verbraucher

(1)

Für Verbraucher gelten bei dem Kauf digitaler Inhalte die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte gem. §§ 327 ff. BGB. Die DGE stellt sicher, dass der digitale Inhalt zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht.

(2)

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, Änderung durch den Kunden, nicht geeignete Systemvoraussetzungen oder Inkompatibilität mit der Systemumgebung zurückzuführen sind.

(3)

Die DGE stellt sicher, dass Verbraucher im Rahmen des § 327f BGB über wesentliche Aktualisierungen informiert werden, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Die DGE stellt dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum notwendige Aktualisierungen (z. B. zur Sicherheit oder zur Mängelbehebung) bereit, sofern dies für die Art und den Zweck des digitalen Inhalts erforderlich ist.

(4)

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(5)

Im Falle eines Mangels kann der Kunde zunächst Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz zu.

(6)

War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, so ist die DGE berechtigt, dem Kunden Prüfkosten in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, der DGE der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde gegebenenfalls entstandene Versendungskosten zu zahlen.

§ 11 Besonderheiten für Unternehmer

(1)

Für Unternehmer im Sinne dieser AGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), gelten die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2)

Der Anbieter stellt die Printmedien sowie digitalen Inhalte (z. B. PDFs, Schaubilder, Factsheets) in der vereinbarten Form zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „wie besehen“ („as is“) ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich Funktion, Eignung oder Kompatibilität für einen bestimmten Zweck.

(3)

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, Änderung durch den Kunden, nicht geeignete Systemvoraussetzungen oder Inkompatibilität mit der Systemumgebung des Unternehmers zurückzuführen sind.

(4)

Unternehmer haben die Produkte unverzüglich nach Bereitstellung auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).

(5)

Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden (§§ 434 ff. BGB analog) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Falle einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(6)

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Bereitstellung auf den Unternehmer über.

(7)

Die DGE ist nicht verpflichtet, Updates, Support oder Anpassungen nach Vertragsschluss bereitzustellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 12 Haftung

(1)

Die DGE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der DGE.

(3)

Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) stehen dem entgegen.

§ 13 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

(1)

In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(2)

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(3)

Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

§ 14 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 15 Sprachklausel

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 16 Erfüllungsort

(1)

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der DGE vereinbart.

(2)

Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Stand: Juni 2025

* Inkl. MwSt., zzgl. Versand